Aufzüge werden täglich tausendfach von Menschen genutzt, sei es in privaten Wohngebäuden, in öffentlichen Einrichtungen oder in Geschäftsgebäuden sowie Hotels. Eine Kontrolle dieser Aufzüge ist dabei unerlässlich, um eine einwandfreie Funktionalität zu gewährleisten.
Die regelmäßige Kontrolle der Aufzüge dient unter anderem dazu, die Funktionssicherheit der Notrufeinrichtungen sowie z. B. die Fahrkorbbeleuchtung und die Bündigstellung des Fahrkorbes sicherzustellen. Mittels unseres kompetenten Personals und deren Checklisten prüfen wir wöchentlich Ihre Aufzugsanlagen. Anschließend erhalten Sie diese Checklisten für Ihre Unterlagen und können so im Ernstfall auch die Kontrolle der Aufzugsanlagen bei der Versicherung nachweisen. Ebenso gelten sie als Nachweis für die nächste TÜV-Abnahme Ihrer Anlagen.
Betreiber von Aufzugsanlagen (privat und gewerblich) haben sicherzustellen, dass die Vorschriften bei der Inbetriebnahme und dem späteren Betrieb der Anlagen lückenlos berücksichtigt werden. Darüber hinaus müssen sie eine Person mit der Kontrolle und Aufsicht der Aufzugsanlagen beauftragen. In Deutschland wird die Betriebskontrolle in der Vorschrift „Technische Regel für Betriebssicherheit der TRBS 3121“ für den Betrieb von Aufzügen definiert.
All dies bieten wir zu fairen Konditionen an!
Wir stellen diese Betriebspflicht für Sie sicher und unterstützen Sie gerne bei der Einhaltung Ihrer rechtlichen Pflichten mit unseren extra qualifizierten Mitarbeitern.